Beim Erfassen des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche betrachtet und unterschiedliche gewichtet:
Mobilität(10%): Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich? Wie sieht es mit Treppensteigen aus?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen(15%): Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei aggressiven oder ängstlichen Verhalten?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten(15%): Wie findet sich jemand örtlich und zeitlich zurecht? Kann die oder der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen?? Kann der Mensch Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
Selbstversorgung(40%): Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und trinken, beim An- und Auskleiden?
Bewältigung von und selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:(20%) Welche Unterstützung braucht der Mensch im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen? Wie oft ist Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig?
Gestaltung des Alltagsleben und soziale Kontakte(15%): Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf gestalten und planen oder Kontakte pflegen?