Leistungskatalog NRW

Der Leistungskatalog für ambulante Pflege in NRW ist ein Dokument, das die verschiedenen Leistungen auflistet, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden können. Er dient als Grundlage für die Abrechnung mit den Pflegekassen. 

 

Was beeinhaltet der Leistungskatalog?

Der Leistungskatalog enthält eine detaillierte Aufstellung der verschiedenen pflegerischen Leistungen, die im Rahmen der ambulanten Pflege erbracht werden können. Diese Leistungen sind in sogenannten Leistungskomplexe (LK) unterteilt, die jeweils eine bestimmte Tätigkeit oder eine Kombination von Tätigkeiten beschreiben. 

 

Beispiele für Leistungskomplexe:

LK1: Ganzwaschung:

Umfasst die vollständige Körperwäsche, Mund-und Zahn- und Lippenpflege, Rassieren, Hautpflege, Haarpflege, Nagelpflege, An- und Auskleiden, Vorbereitung und Aufräumen des Pflegebereichs

LK15a: Lagern:

Umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, sowie vorbeugende Maßnahmen gegen Kontrakturen und Pneumonie.

LK31: Pflegerischen Betreuung:

Umfasst die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, bei Aktivitäten des täglichen Lebens und bei der sozialen Teilhabe.

 

Abrechnung der Leistungen:

Die Pflegedienste rechnen die erbrachten Leistungen mit den Pflegekassen ab, wobei die Höhe der Vergütung von dem jeweiligen Pflegegrad und dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen abhängt.