Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen, das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung und die Hilfsmittelkataloge der privaten Krankenversicherungen listen zahlreiche Hilfsmittel auf, die bei Bedarf von den Kranken- und Pflegekassen finanziert werden können. pflege.de erklärt Ihnen die Unterschiede und den Aufbau der Hilfsmittelverzeichnisse und des Hilfsmittelkatalogs.
Im Hilfsmittelverzeichnis werden vom GKV-Spitzenverband systematisch strukturiert Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gelistet, für die gesetzliche Krankenkassen und Pflegekassen im Bedarfsfall aufkommen. Das Verzeichnis ist aber eher beispielhaft und nicht verbindlich für eine Kostenübernahme.
Außerdem werden dort Anforderungen an bestimmte Hilfsmittel festgelegt, die für Produkte gelten, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet werden sollen. Für die Kostenübernahme sind diese Anforderungen ebenfalls nicht bindend. (1)
Für Privatversicherte gilt, je nach vertraglicher Vereinbarung, der Hilfsmittelkatalog ihrer jeweiligen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung. Einen allgemeinen Hilfsmittelkatalog für alle Privatversicherten gibt es nicht. Manche der privaten Kassen orientieren sich aber am GKV-Hilfsmittelverzeichnis.
Das Hilfsmittelverzeichnis ist allgemein für alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gültig, deshalb heißt es auch GKV-Hilfsmittelverzeichnis.
Das Hilfsmittelverzeichnis listet nicht nur Hilfsmittel auf, sondern bestimmt auch für die Hilfsmittelhersteller verbindliche Anforderungen an die Funktion und die Qualität einzelner Hilfsmittelgruppen. Diese sind eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Verzeichnis, nicht aber für die Kostenübernahme.
Wenn Sie im Moment auf der Suche nach einem Hilfsmittel sind, ist das Hilfsmittelverzeichnis keine geeignete Anlaufstelle. Sprechen Sie lieber mit einem Arzt, einer Pflegefachkraft oder einem Pflegegutachter und lassen Sie sich Hilfsmittel möglichst konkret empfehlen.